Du hast gerade erfahren, dass du schwanger bist? Dann beginnt jetzt eine aufregende Zeit, in der dein Baby in dir wächst. In dieser Zeit gibt es eine ganze Reihe von Vorsorgeuntersuchungen, die nun gemacht werden können. Doch welche Vorsorgeuntersuchungen machen für dich Sinn und welche werden von den Krankenkassen übernommen? Hier ist ein Überblick!
Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es in der Schwangerschaft?
Die meisten Schwangerschaften erfolgen komplikationsfrei. Um das zu gewährleisten und bei auftretenden Problemen in der Schwangerschaft rechtzeitig reagieren zu können, wurden die Mutterschaftsrichtlinien festgeschrieben. Die Mutterschaftsrichtlinien regeln die gesetzliche Mutterschaftsvorsorge. Sie beinhalten die Untersuchungen, die Schwangere in Deutschland in Anspruch nehmen können. Diese Vorsorgeuntersuchungen und Beratungen sind freiwillig und werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Dabei handelt es sich in der Regel um 10 Termine, die folgende Vorsorgeuntersuchungen beinhalten:
- Erstuntersuchung
- 3 Ultraschalltermine, bei Bedarf z.B. bei einer Risikoschwangerschaft auch mehr
- Urin- & Blutproben
- Blutdruck- und Gewichtskontrolle
- Tastuntersuchungen der Gebärmutter und des Muttermundes
Während der Schwangerschaft steht dir frei, welche Vorsorgeuntersuchungen du bei deiner Hebamme durchführen willst und welche bei deinem/r Gynäkolog:in. Lediglich die Ultraschalltermine können nur bei deinem Arzt/deiner Ärztin gemacht werden. Alle Ergebnisse der Untersuchungen werden im Mutterpass festgehalten.
Was passiert bei der Erstuntersuchung?
Nachdem du einen positiven Schwangerschaftstest hattest, solltest du direkt einen Termin zur Erstuntersuchung beim Frauenarzt machen. In diesem Termin wird deine Schwangerschaft bestätigt. Abhängig davon, wie früh du deine Schwangerschaft bemerkst, erfolgt die Bestätigung per Urintest, Bluttest oder Ultraschall. Dein Blutdruck wird gemessen, dein Gewicht bestimmt, dein Urin kontrolliert und dein Blut untersucht: der Hämoglobinwert, deine Blutgruppe und dein Rhesus-Faktor werden damit ermittelt . Auch auf Infektionen und Antikörper wird untersucht: Es erfolgt ein Antikörper-Suchtest, ein Röteln- und Hepatitis-Antikörpertest sowie der Lues-Test. Es wird auf HIV und Chlamydien getestet. Abschließend werden deine Gebärmutter und dein Muttermund abgetastet.
Wann finden die Vorsorgeuntersuchungen statt?
Die Termine erfolgen etwa alle vier Wochen. Ab der 32. SSW werden die Vorsorgeuntersuchungen in einem zweiwöchigen Rhythmus durchgeführt. Ab dem errechneten Geburtstermin wird alle 2 Tage eine Kontrolle der Schwangeren und des Babys durchgeführt.
Schwangerschaftswoche | Vorsorgeuntersuchung |
5.-8. SSW | Erstuntersuchung | Bestätigung der Schwangerschaft |
9.-12.SSW | 1. Ultraschall-Screening, Vorsorgeuntersuchung |
11.-14. SSW | Ersttrimester-Screening möglich, DNA Bluttest (ab SSW 10), ggf. Chorionzottenbiopsie |
13.-16. SSW | Vorsorgeuntersuchung |
16.-17. SSW | Amniozentese möglich |
19.-22.SSW | 2. Ultraschall-Screening, Vorsorgeuntersuchung, evtl. Feinultraschall |
24.-28. SSW | Gluckosetoleranztest (OGTT) |
29.-32. SSW | 3. Ultraschall-Screening |
Ab 32.SSW | Nachweis Hepatitis B Antigen (HBs-Ag), Vorsorgeuntersuchung (ab jetzt alle 2 Wochen), CTG möglich |
34. SSW | Vorsorgeuntersuchung |
36. SSW | Vorsorgeuntersuchung, Abstrich auf B-Streptokokken möglich |
38. SSW | Vorsorgeuntersuchung, CTG möglich |
Ab 40.SSW | Vorsorgeuntersuchung etwa alle 2 Tage, CTG, Kontrolle der Fruchtwassermenge |
Welche Routine / allgemeine Vorsorgemaßnahmen gibt es?
- Urinprobe auf Eiweiß, Glukose und Bakterien
- Blutdruckmessung (hoher Blutdruck kann Indiz für Präemklapsie sein)
- Gewichtskontrolle
- Tastuntersuchungen der Gebärmutter und des Muttermundes
- Feststellung der Kindslage
- Kontrolle der kindlichen Herztöne
Welche Bluttests und Abstriche werden durchgeführt?
- Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors der Mutter
- Antikörper-Suchtest
- Röteln
- HIV
- Chlamydien
- Syphilis (Lues)
- Zuckerbelastungstest
- Hepatitis B
Ultraschalluntersuchungen
Jeder Schwangeren stehen drei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft zu. Alle Ultraschalluntersuchungen sind freiwillig und können von der Schwangeren abgelehnt werden. Zudem darf die Schwangere selbst entscheiden, über welche Informationen und Ergebnisse aus den Ultraschalluntersuchungen sie in Kenntnis gesetzt werden möchte.
1. Ultraschalluntersuchung
In der ersten Ultraschalluntersuchung werden die Herztöne des Embryos kontrolliert. In den ersten Schwangerschaftswochen ist die Rede von einem Embryo, ab der 11. SSW von einem Fötus. Es wird festgestellt, ob es sich um eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt. Zudem wird die Größe des Embryos gemessen, indem die Scheitelsteißlänge (SSL) und der Kopfdurchmesser (BPD) bestimmt werden. Außerdem wird der berechnete Geburtstermin (ET) überprüft. Der Embryo wird auf Auffälligkeiten untersucht. Dazu wird die Bauchwand, Wirbelsäule, das Gehirn, die Harnblase, der Magen, die Gliedmaßen betrachtet. Bei Bedarf werden Kontrolluntersuchungen veranlasst. Alle Ergebnisse aus der Ultraschalluntersuchung werden im Mutterpass dokumentiert.
2. Ultraschalluntersuchung
Der zweite Ultraschall kann als Basis-Ultraschall oder erweiterter Basis-Ultraschall (Feindiagnostik) durchgeführt werden. Bei einer Basis-Ultraschalluntersuchung wird der/die Gynäkolog:in die Entwicklung des Babys begutachten. Dazu wird die Bauchwand, Wirbelsäule, das Gehirn, die Harnblase, der Magen, die Gliedmaßen betrachtet. Der Kopf- und Bauchumfang, der Brustkorb und die Länge des Oberschenkelknochens werden vermessen. Nun wird auch die Fruchtwassermenge kontrolliert. Zusätzlich werden die Kindslage und die Plazentaposition geprüft.
Bei der Feindiagnostik werden alle Organe des Babys genau betrachtet: Herzgröße und Herzkammern, Kopf, Hirnkammern und Kleinhirn, Funktion von Magen und Harnblase, geschlossene vordere Bauchwand, Entwicklung von Hals und Rücken. Die Feindiagnostik wird dann sinnvoll, wenn eine Risikoschwangerschaft vorliegt oder andere Untersuchungen Anlass dazu geben.
3. Ultraschalluntersuchung
Auch in der dritten Ultraschalluntersuchung wird die Entwicklung des Babys genau untersucht. Die Organanlagen werden untersucht, der Kopf-und Bauchumfang vermessen, die Fruchtwassermenge und die Versorgung des Kindes kontrolliert. Zudem wird das ungefähre Geburtsgewicht bestimmt.
Zusätzliche Untersuchungen (IGeL-Leistungen)
Zusatzuntersuchungen müssen bei dem/r Gynäkologin vorgenommen werden. Diese können bei begründetem Risiko (z.B: Risikoschwangerschaft, familiäre Vorgeschichte, u.a.) in Anspruch genommen und werden dann von der Krankenkasse übernommen. Sollte kein medizinisches Risiko attestiert werden, sind die „IGeL Leistungen“ kostenpflichtig. Zu den Zusatzleistungen gehören spezifische Laborwerte, nicht invasive und invasive Verfahren.
Ergänzende Laborwerte
- B-Streptokokken
- Toxoplasmose
- Ringelröteln (Parvovirus B19)
- Zytomegalie
Ersttrimester-Screening (ETS)
Das Ersttrimester-Screening ist Teil der Pränataldiagnostik und eine kostenpflichtige IGeL-Zusatzleistung. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Erstuntersuchung. Die Kosten für das Screening belaufen sich auf 150-250 EUR und beinhalten folgende Untersuchungen:
DNA-Bluttest
Der Bluttest soll Aufschluss über mögliche Chromosomenanomalien geben. Dazu werden der HCG (Humanes Choriongonadotropin) und der PAPP-A-Wert (pregnancy-associated. Plasma protein A) untersucht. Abweichende Werte können ein Hinweis auf eine Chromosomstörung beim Baby geben.
Nicht invasiver Pränataltest (NIPT)
Beim nicht invasiven Pränataltest wird eine Blutprobe der Schwangeren auf Chromosomen-Abweichungen untersucht. Dazu wird das kindliche Erbgut im Blut auf Trisomie 13,18, und 21 analysiert. Bei diesen Trisomien handelt es sich um genetische Veränderungen, die zu geistigen und körperlichen Störungen führen. Kinder mit Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) und Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) haben zudem oft eine geringe Lebenserwartung nach der Geburt. Trisomie 21 gehört zur häufigsten Chromosomenanomalie und entwickelt sich zum Down-Syndrom.
Der NIPT ist eine freiwillige Untersuchung, die jederzeit abgelehnt werden kann. Sie gehört demnach nicht zu den Routinemaßnahmen und wird nur dann von der Krankenkasse getragen, wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Verdacht auf eine Trisomie ergibt oder die Schwangere gemeinsam mit dem/r behandelnden Arzt/Ärztin entscheidet, dass die persönliche Situation eine NIPT notwendig macht.
Es bedarf dann einer intensiven Aufklärung über die möglichen Konsequenzen inklusive der psychischen Belastung durch die NIPT Untersuchung. Verschiedene Hersteller bieten NIPT Tests an, weswegen sie auch unter den Namen Praenatest®, Panorama® oder Harmony-Test® geläufig sind.
NIPT Tests können ein nicht auffälliges Ergebnis oder auffälliges Ergebnis liefern. Allerdings bieten die Testergebnisse keine 100% Sicherheit. Ein auffälliges Ergebnis bedeutet nicht, dass das Baby mit einer Trisomie geboren wird (falsch-positives Ergebnis). Andersrum kann ein falsch-negativer Befund eine Trisomie-Anomalie nicht ausschließen. Um eine Trisomie-Anomalie bei auffälligem Ergebnis auszuschließen oder zu bestätigen, bedarf es weiterer Untersuchungen (Chorionzottenbiopsie oder Amniozentese).
Chorionzottenbiopsie
Bei der Chorionzottenbiopsie wird etwas Gewebe aus der Plazenta durch eine dünne Kanüle durch die Bauchdecke entnommen. Die Probe wird im Labor auf genetische Defekte des Kindes untersucht. Der Eingriff kann ab der 12. SSW durchgeführt werden.
Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)
Bei der Amniozentese wird Fruchtwasser über eine feine Nadel durch die Bauchdecke entnommen und im Labor auf genetische Erkrankungen untersucht. Die Untersuchung ist ab der 16.SSW möglich.
Da beide Eingriffe mit einem Fehlgeburtsrisikos einhergehen, werden sie möglichst vermieden.
Quellen:
Gesundheitsinformation.de, 21.09.2022, Hrsg.: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, https://www.gesundheitsinformation.de/bluttest-auf-trisomien-nicht-invasiver-praenataltest-nipt.html
Ärzteblatt, 19.08.2021, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/126515/NIPT-G-BA-beschliesst-Informationen-fuer-Schwangere
Gemeinsamer Bundesausschuss, 16.09.2021 https://www.g-ba.de/richtlinien/19/
Familienplanung.de, 18.06.2019, https://www.familienplanung.de/schwangerschaft/schwangerschaftsvorsorge-und-begleitung/vorsorge-zur-sicherheit/